Stand: 21.10.2024
- Geltungsbereich
- Für sämtliche (auch zukünftigen) Leistungen der FastRocket GmbH – nachfolgend FastRocket genannt – insbesondere für die IT-Dienstleistungen, Software-Entwicklung, APP-Entwicklung, KI-Lösungen. Web-Entwicklungen und sonstigen IT-Lösungen, sowie für kundenspezifische Dienst- und Werkleistungen, insbesondere in der IT-beratung und Entwicklung, mit dem jeweiligen Vertragspartner, sofern und soweit keine anderweitigen Individualvereinbarungen getroffen wurden, gelten ausschließlich diese Bedingungen. FastRocket ist nicht Hersteller von Software und nicht Vertreiber bzw. Reeseller von Software-Lizenzen, sondern entwickelt IT-Lösungen für Unternehmen. Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FastRocket erforderlich. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn FastRocket ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit den auf diese AGB verweisenden Verträgen / Vereinbarungen, die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien dar und gelten für die Verträge im Zusammenhang mit der FastRocket GmbH, Unterer Sand 9 in 94209 Regen.
- Im Fall von Widersprüchen zwischen den AGB und den weiteren Verträgen / Vereinbarungen, gehen die einzelnen vertraglichen Vereinbarungen den AGB vor. AGB des Kunden gelten nicht, sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in irgendeiner Weise auf deren Geltung hingewiesen wird und die FastRocket GmbH ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
- Sofern die Leistung von FastRocket keine individuell entwickelte Software oder Drittsoftware anderer Anbieter enthält oder auf Plattformen von Drittanbietern (z.B. Server, Cloud Plattform und Cloud Server) Bezug nimmt, kann zusätzlich die Geltung der weitere Lizenzbedingungen der Dritthersteller vereinbart werden bzw. gelten zusätzlich die Bedingungen der Drittanbieter.
- FastRocket erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich gegenüber den Auftraggebern / Kunden / Vertragspartnern, die keine Verbraucher im Sinne des deutschen Rechts sind.
- FastRocket ist für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserbringung sowie für die von ihr erbrachten Leistungen verantwortlich. Davon nicht umfasst ist die organisatorische und technische Einbindung der Leistungen in den Betriebsablauf des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners bzw. die aufgrund der Lieferungen und Leistungen angestrebten Ergebnisse. Diese liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners.
- Darstellungen in Teststellungen und in Produkt- und Projektbeschreibungen sind keine Garantien. Die Einräumung einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von FastRocket. Hinsichtlich etwaiger Mitwirkungspflichten wird auf 7.12 dieser AGB verwiesen.
- FastRocket weist ausdrücklich darauf hin, dass sich sämtliche Angebote von FastRocket zum Abschluss eines Vertrages nicht an Kunden richten, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben.
- Leistungsumfang, Zustandekommen des Vertrages
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, vorhandenen Leistungsbeschreibungen / Leistungsscheinen, Management-Service-Dienstleistungsverträgen, sonstigen Verträgen, Preislisten sowie aus den hierauf bezugnehmenden sonstigen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
- Bei einer möglichen Einschränkung dieser Leistungen für den Kunden besteht weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
- Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung kommen Verträge mit Zugang der Auftragsbestätigung, d.h. mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber / Kunden, und einer schriftlichen, entweder per E-Mail oder per Telefax erfolgten Bestätigung durch FastRocket, spätestens mit der Bereitstellung der Leistungen durch FastRocket zustande.
- Schriftverkehr zwischen den Vertragspartnern kann auf elektronischem Wege erfolgen, wenn die Identität des Absenders kenntlich gemacht wird und die Authentizität des Dokumentes durch Angabe der Angebots-, Auftrags-, Vertrags- bzw. Kundennummer nachgewiesen wird. Dem jeweils anderen Vertragspartner bleibt es, aufgrund eines Nachweises vorbehalten, dass die Erklärung nicht bzw. nicht mit dem erklärten Inhalt von ihm abgegeben wurde.
- Ein schriftliches Angebot – ob durch FastRocket oder den Auftraggeber / Kunden ist grds. ein Monat gültig.
- Leistungen von FastRocket
- FastRocket stellt seine Leistungen in Form von Dienstleistungen und gegebenenfalls Werkleistungen, der Entwicklung und Umsetzung von Software, Apps und Webstrukturen und der Beratung im Digitalen Bereich zur Verfügung. Die detaillierten Leistungen können vom Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner auf Anfrage übermittelt, erläutert oder auf dem Webauftritt von FastRocket eingesehen werden. Zudem wird das Leistungsspektrum in einem Portfolio festgehalten.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibungen sowie ergänzend zu dem jeweiligen Vertragsverhältnis angegebenen Unterlagen.
- Programme, Grafiken, Texte und andere Dokumente, die von FastRocket für den Auftraggeber / Kunden erstellt und/oder bearbeitet wurden, hat der Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner nach der Übergabe selbst zu sichern oder FastRocket mit der (Daten-)Sicherung zu beauftragen.
- Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen werden nur erbracht, wenn dies vom Auftraggeber / Kunden explizit beauftragt wurde und sonst keinerlei anderweitige Regelung in den jeweiligen Verträgen mit dem Auftraggeber / Kunden getroffen wurde.
- Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
- Darüber hinaus vom Auftraggeber / Kunden gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Versicherungen sowie die Erstellung und Auslieferung einer Benutzer- und/oder technischen Dokumentation erfolgen nur nach expliziter Beauftragung und auf Kosten des Auftraggebers / Kunden.
- Leistungszeit
- Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, FastRocket hat einen Termin/eine Frist schriftlich als verbindlich zugesagt. FastRocket wird den gewünschten Leistungszeitpunkt des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners so weit wie möglich berücksichtigen. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Dritte (u.a. Subunternehmer) bleibt stets vorbehalten. FastRocket steht in Bezug auf Lieferungen und Leistungen Dritter (u.a. Subunternehmer) nur dafür ein, dass die Auftragserfüllung ordnungsgemäß durchführt, wird. Teillieferungen sind zulässig, soweit die geleisteten Teile (Softwarebestandteile etc.) isoliert sinnvoll nutzbar sind.
- Die Einhaltung des Termins / der Frist setzt voraus, dass der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten sowie seine Pflichten gemäß dieser AGB rechtzeitig und vollständig erfüllt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Termine/Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung sowie einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Dies gilt auch dann, wenn sich nachträglich Anforderungen ändern.
- Termine / Fristen verlängern sich um den Zeitraum (einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit), in dem FastRocket durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, Pandemien, Arbeitskämpfe, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden von FastRocket, Nichtbelieferung durch Dritte, u.a. Subunternehmer, daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen.
- Insoweit Verzögerungen auf einem dem Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner zurechenbaren Verhalten beruhen, ist der Kunde/Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten an FastRocket zu erstatten.
- Software-Lizenzbedingungen / Nutzungsrechte des Auftraggebers / Kunden
- Die vertraglich vereinbarte Leistung, bspw. die entwickelte Software und die jeweils zugehörigen insbesondere Konzepte, Dokumentationen und Lösungsvorschläge sind urheberrechtlich und ggf. durch andere gewerbliche Schutzrechte geschützt. Alle Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation stehen im Verhältnis zum Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner ausschließlich FastRocket zu; dies gilt auch, soweit die Software bzw. die zugehörigen Dokumentationen nach Vorgaben oder unter Mitwirkung des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners entstanden sind und/oder von diesem an FastRocket zur Erbringung der vertraglichen Leistung überlassen wurden.
- Soweit nichts anderes vereinbart, räumt FastRocket dem Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner – vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der Leistung / Software – ein nicht ausschließliches, ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes und widerrufliches Recht nach den getroffenen Vereinbarungen eingeschränktes, inhaltliche für eigene Zwecke im projektierten Umfang beschränktes Nutzungsrecht an der Software und den jeweils zugehörigen Dokumentationen, sowie an deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen, für den internen Geschäftsbetrieb, ein. Die Art der Überlassung und die jeweils anwendbare Lizenzform ergeben sich aus den entsprechenden Vereinbarungen.
- Eine Verwendung urheberrechtlich geschützter Leistungen von der FastRocket GmbH im Ganzen oder Teilen durch Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis der FastRocket GmbH gestattet. Dies gilt auch für nicht zur Ausführung gekommene Konzepte und Lösungsvorschläge.
- Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder eine gesonderte Vereinbarung mit FastRocket getroffen wird/wurde, ist der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner berechtigt, die Software oder eine andere erbrachte Leistung zu (ver-) ändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise zu untersuchen (Reverse Engineering), zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme oder sonstiger Entwicklungen zu verwenden oder den Quellcode herauszufinden. Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Software oder andere Leistungen von FastRocket und zugehörige Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch FastRocket nicht zu anderen als den dort genannten Zwecken verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Alle weiteren Rechte, insbesondere alle einschlägigen Urheberrechte, Betriebsgeheimnisse oder andere gewerblichen Schutzrechte an der Software oder anderen Leistungen von FastRocket und den zugehörigen Dokumentationen, Konzepten usw. einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, verbleiben bei FastRocket oder Dritten, von denen FastRocket das Recht zur Entwicklung der Software oder sonstiger Leistungen erworben hat.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner darf die Software oder andere von FastRocket erbrachter Leistungen nicht über das festgelegte Maß hinaus, d.h. insbesondere nicht über die vertraglich vereinbarten Verwendungen und möglichen Lizenzen hinaus, nutzen. Eine anderweitige und / oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
- Die Überlassung des Quellcodes der Software, der App oder anderer Leistungen von FastRocket bedarf grds. einer schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Zahlung der Leistung laut dem Hauptvertrag durch den Auftraggeber / Kunden erfolgt, wird der Codes der Software an den Kunden übergeben. Solange die Vergütung nach dem Hauptvertrages nicht rechtzeitig und nicht vollständig nach dem Leistungsende durch den Auftraggeber / Kunden erbracht wird und keinerlei sonstige Zurückbehaltungsrechte zugunsten des Auftraggebers gelten, bleibt der Auftragnehmer Eigentümer des Software-Codes.
- Vervielfältigungen der Software, des Quellcodes oder anderer Teile/Bestandteile von Leistungen von FastRocket sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch, für Archivzwecke sowie zur etwaigen Mangel / Fehlersuche notwendig ist. Daneben hat der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner das Recht, Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im erforderlichen Umfang anzufertigen, § 69d Abs. 2 UrhG.
- Angefertigte (Sicherungs-)Kopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und entsprechend mit einem geeigneten Eigentümer- oder Urheberrechtsvermerk zu versehen.
- Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist es dem Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner untersagt, von FastRocket erworbene Software, Softwarebestandteile, Dokumentationen oder andere Rechte/Leistungen, die ihm nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen eingeräumt werden, an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen, zu verkaufen oder auf sonstige Weise zu überlassen. Dies gilt auch für die vorübergehende Zur-Verfügung-Stellung der Software.
- Nutzungsrechte des Kunden/Rechteeinräumung
- FastRocket räumt dem Auftraggeber / Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die durch Vertrag vereinbarte Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte (bei Miete) bzw. unbefristete Recht (Kauf) zur Nutzung der Software, der App oder an anderen Leistungen und der überlassenen Unterlagen ein. Darüberhinausgehende Rechte an der Software, der App oder anderen Leistungen sowie an den überlassenen Unterlagen etc. erhält der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner nicht, es sei denn, dies ist in diesen AGB explizit geregelt.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner räumt FastRocket, für die zur Vertragserfüllung erforderlichen und dem Umfang nach unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.
- Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.
- Der Auftraggeber / Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass FastRocket die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
- FastRocket ist ausschließliche Eigentümerin und Inhaberin der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken, Namen und sonstiger Leistungen, die von FastRocket im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden oder verwendet werden sollten.
- FastRocket und die Schöpfer/Entwickler der Software bleiben Eigentümer und Inhaber des Urheberrechts und der daraus abgeleiteten Rechte an der Software, anderer Leistungen von FastRocket und der übergebenen Unterlagen, insbesondere Dokumentation, Konzepten, Lösungsvorschlägen, Daten oder dergleichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
- wird FastRocket mit der Erstellung/Erbringung der Dienstleistung oder anderer Leistungen je nach Vertragsumfang, Inhaberin aller immateriellen Vermögensrechte, insbesondere von Urheberrechten, an den Ergebnissen, z.B. an Konzepten, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie sonstige Dokumentationen.
- Es steht dem Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner frei, Vorschläge zur Verbesserung der (Dienst-) Leistung an FastRocket zu richten. Damit bestätigt und erkennt der Auftraggeber / Kunde jedoch an, dass sämtliche Rechte an den mit diesen Vorschlägen einhergehenden Verbesserungen und / oder Änderungen FastRocket zustehen und FastRocket keiner Verpflichtung unterliegt, den Auftraggeber / Kunden für diese Vorschläge zu entschädigen.
- Sofern der Auftraggeber / Kunde durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den Ergebnissen erwirbt, überträgt er FastRocket das ausschließliche, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Ergebnisse auf jede erdenkliche Art zu bearbeiten, zu verwerten, zu vermarkten und sonst wie zu nutzen.
- Sind die Ergebnisse schutzfähig, so ist FastRocket berechtigt, die entsprechenden Schutzrechte nach freiem Ermessen und auf eigenen Namen in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch jederzeit fallen zu lassen.
- Pflichten / Obliegenheiten / Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
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- Die vereinbarten Preise sind fristgerecht innerhalb von 14 Kalendertagen, spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel, zu zahlen. Für jede Zahlungsverspätung hat der Auftraggeber / Kunde FastRocket die entstanden Kosten zu erstatten. Nach Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber / Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
- Die jeweiligen Abrechnungsmodalitäten sind in den entsprechenden Verträgen zwischen dem Auftraggeber / Kunden und FastRocket vereinbart.
- Der Kunde darf nicht selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in einem über die in diesen AGB eingeräumten Rechte hinausgehenden Umfang in Programme oder Daten eingreifen oder eingreifen lassen.
- Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die bei FastRocket entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn durch die Überprüfung festgestellt wurde, dass keine der Leistungen von FastRocket die Störung verursacht hat und der Auftraggeber / Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
- Die dem Kunden zugeordneten Daten sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner wird FastRocket unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass diese Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sind. Der Auftraggeber / Kunde darf nicht selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in einem über den in Ziff. 6 hinausgehenden Umfang in Software/Programme, sonstiger Leistungen oder Daten eingreifen oder eingreifen lassen.
- Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.
- Für die Leistungserbringung durch FastRocket hat der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner, soweit erforderlich, für die entsprechende Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk) nach den Vorgaben von FastRocket zu sorgen.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner hat bei der Auftragserfüllung, insbesondere bei Implementierungen und der Durchführung von Werken unentgeltlich mitzuwirken, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, und Telekommunikationseinrichtungen und die Informationen zu Prozessen, sowie der Infrastruktur je nach Projekt gibt. zur Verfügung stellt. Er gewährt FastRocket unmittelbar und mittels Datenfernüberwachung (VPN-Zugang) Zugang zu Hard- und Software. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner FastRocket gegenüber die zur Leistungserbringung erforderliche VPN-Verbindung und die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner wirkt dahingehend mit, dass er Fragen beantwortet, Ergebnisse prüft und von FastRocket erbrachten Leistungen unverzüglich testet/prüft. Etwaige Fehler oder Mängel sind FastRocket unverzüglich ab Kenntnis bekannt zu geben.
Die Mitwirkung des Kunden ist wichtig für die Übergabe der Leistung. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:
-
- Der Auftraggeber / Kunde stellt einen Server zur Verfügung und FastRocket installiert die Software; dies beinhaltet, dass FastRocket alle Zugänge zur Verfügung gestellt werden,
- Übergabe des Codes an den Auftraggeber / Kunden, entsprechenden Ziff. 5.7 dieser AGB, wodurch dieser selbst für den Betrieb und die Installation verantwortlich ist,
- FastRocket installiert die Software auf einem eigens betriebenen Server.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner benennt soweit erforderlich einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren Kommunikationsdaten unter denen der/die Ansprechpartner erreichbar sind. Der / die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeiführen zu können. Der / die Ansprechpartner gewährleisten eine gute Kooperation mit den Ansprechpartnern (i.d.R. Projektleiter etc.) von FastRocket. Die Mitarbeiter des Auftraggebers/ Kunden / Vertragspartners sind, soweit erforderlich, für diese Tätigkeiten in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen.
- Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners im Fall einer Inanspruchnahme von FastRocket durch Dritte bei Verletzung der Mitwirkungs-Pflichten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.
- FastRocket kommt darüber hinaus mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners hierfür ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners bleibt der Vergütungsanspruch sowie dessen Fälligkeit unberührt.
- FastRocket ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch den Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Leistungen durch den Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus der rechtswidrigen Nutzung der mit den Leistungen verbundenen Namens-, Marken-, Urheber-, oder sonstigen Rechten begründen.
- Verletzt der Auftraggeber / Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig und macht er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht rückgängig, so kann FastRocket seine Leistungen auf Kosten des Auftraggebers / Kunden vorübergehend einstellen oder den Vertrag fristlos kündigen. Der Auftraggeber / Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Preise / die Vergütung zu zahlen.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner ist verpflichtet FastRocket zur Fehlerbehebung eine detaillierte Fehlerdarstellung mit den entsprechenden Angaben, Version der Software / Anwendungs-URL, Zeitpunkt Name der Funktion, Eingaben für die Funktion und Der Beschreibung, was soll passieren und was ist stattdessen passiert, zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung besteht nur, sofern ein Fehler auftritt und FastRocket gegenüber angezeigt wird.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Vertragsparteien werden, die Ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von FastRocket an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.
- Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG. Die Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.
- Sonstige Datenschutzbestimmungen findet der Auftraggeber / Kunde – hier: https://fast-rocket.de/datenschutz
- Nachprüfungsfrist und Mängelrügepflicht; Gewährleistung und Haftung
Sofern und soweit FastRocket Leistungen erbringt, auf die das Dienst- und/oder Werkvertragsrecht anwendbar ist, leistet FastRocket Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen und soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
FastRocket weist den Auftraggeber / Kunden daraufhin, dass sich die Gewährleistung und Haftung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und anhand dieser AGB bestimmt. Hinsichtlich der Leistungen von FastRocket wird auf Punkt 1. und 10. dieser AGB verwiesen.
FastRocket gewährleistet, dass die gelieferten/bereitgestellten Produkte (insbesondere Software) sowie ggf. erbrachte Werkleistungen zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Erbringung der Werkleistungen bei vertragsgemäßem Einsatz der vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. der getroffenen Vereinbarung entsprechen. Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von FastRocket gelieferte Leistung/des gelieferten Werks, insbesondere bei der Lieferung von Software und die sonstigen von FastRocket erbrachten Leistungen unverzüglich auf Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt schriftlich, per E-Mail oder Fax angezeigt werden, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist. Später auftretende oder erst später erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich, per E-Mail oder Brief anzuzeigen, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner hat etwaige auftretende Mängel in für FastRocket nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und bei der Mängelmitteilung anzugeben und zu beschreiben, wie sich der jeweilige Mangel zeigt, was seine Auswirkungen sind und unter welchen Umständen er auftritt. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt/abgenommen – Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- FastRocket ist grds. verpflichtet, Mängel an der Leistung, insbesondere an überlassener Software oder anderer Leistungen einschließlich der Dokumentation zu beheben. FastRocket beseitigt rechtzeitig und ordnungsgemäß gemeldete Mängel im Wege der Nacherfüllung, d.h. durch Nachbesserung oder Nachlieferung („nachträgliche Leistung“). Das Wahlrecht, auf welche Art und Weise die nachträgliche Leistung erfolgt, liegt bei FastRocket.
- Sofern die vertraglich geschuldete Leistung von FastRocket einen Erfolg, einhergehend mit der Anwendung des Werkvertrags, schuldet, erfolgt die Behebung von Mängeln nach Wahl von FastRocket durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung, d.h. anhand der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Rechte des Auftraggebers / Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von FastRocket (unberechtigte Handlungen des Auftraggebers/Kunden/Vertragspartners) Änderungen (darunter fallen bspw. vertragswidrige Nutzung, Pflege, Reparatur, Installations- und/oder Bedienungsfehler, nicht autorisierte Änderungen) an der Leistung, der Software, der App oder sonstigen Leistungen von FastRocket vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Auftraggeber / Kunde weist nach, dass die Änderung für FastRocket keine unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Das vorstehende gilt entsprechend, wenn der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner, Verbindungen mit anderer Software herstellt oder herstellen lässt, die nicht von FastRocket entwickelt und lizensiert ist/sind oder die Nutzung von Hardware, für die die Leistung (insbesondere Software) nicht lizensiert ist.
- Nur, wenn FastRocket nicht bereit oder in der Lage ist, eine nachträgliche Leistung zu erbringen, sich eine solche – aus Gründen, die FastRocket zu vertreten hat – unangemessen lang verzögert oder die nachträgliche Leistung als fehlgeschlagen anzusehen ist, steht dem Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen oder den vereinbarten Preis/Vergütung zu mindern. Nachträgliche Leistungen sind dann als fehlgeschlagen anzusehen, wenn auch der dritte Versuch erfolglos geblieben ist.
Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner wird auf Punkt 10. ff., insbesondere auf Punkt 10.1 dieser AGB in dessen Inhalt hingewiesen.
- Soweit gesetzlich nicht eine längere Verjährungsfrist vorgeschrieben ist, beträgt die Mängelhaftungs- / Gewährleistungsfrist, soweit es sich bei dem Auftraggeber / Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, 12 Monate, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Die Abwicklung unberechtigter Mängelansprüche erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung für FastRocket durch entstehende Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass ein vom Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf der Leistung, insbesondere der von FastRocket gelieferten Software oder sonstiger Leistung beruht.
- Der der FastRocket mit der Analyse und sonstigen Bearbeitung entstehende Aufwand berechnet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von FastRocket für derlei Leistungen. Im Übrigen wird auf die ergänzenden Bestimmungen zur Gewährleistung verwiesen.
- Haftungsbeschränkungen
- FastRocket haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie; die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FastRocket oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- FastRocket haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten – Kardinalspflichten, Punkt 9.11 – durch FastRocket oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten.
- FastRocket haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf den Vertrag typischen vorhersehbaren Schaden aus dem Vertragsverhältnis, grds. begrenzt auf 20% des Vertragsgegenstandes, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR je Schadensfall bei Abschluss eines Vertrages.
- FastRocket haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von FastRocket zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von FastRocket im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Ergänzende Bestimmungen zur Gewährleistung
- Dem Vertragspartner ist bekannt, dass nach heutigem Stand der Technik Software oder andere IT-Leistungen dieser oder vergleichbarer Art in einer komplexen Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann und das Funktionieren einer Software von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. FastRocket kann daher nur die Gewähr für die Beschaffenheit insbesondere der bestellten/beauftragten Software, wie in dem angenommenen Angebot oder der Auftragsbestätigung von FastRocket bzw. einem schriftlichen Vertrag oder sonstiger Vereinbarungen beschrieben, übernehmen. Soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, leistet FastRocket keine Gewähr dafür, dass die Software bzw. andere Leistungen von FastRocket und sonstiger Softwarebestandteile den betrieblichen Besonderheiten und Anforderungen des Vertragspartners entsprechen.
- Mängelansprüche bestehen deshalb nur, wenn der angezeigte / gemeldete Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.
- Soweit es dem Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner zumutbar ist, ist FastRocket berechtigt, dem Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner nach eigenem Ermessen zur Mangelbeseitigung eine verbesserte (neue) Version der Software (z.B. Wartungsrelease/Patch, Update) zu überlassen, die den angezeigten / gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt, Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels zu geben oder eine Ausweichmöglichkeit zu entwickeln.
- FastRocket leistet über die übliche Gewährleistung hinaus keine Gewähr, dass eine zur Benutzung der Software oder anderer vergleichbarer Leistungen erforderliche oder eine zusammen mit der Software oder anderer Leistungen gelieferte Drittsoftware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Verwendung von Drittsoftware erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners. FastRocket wird den Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner jedoch – sofern möglich – in zumutbarem Umfang bei der Veranlassung der Mängelbeseitigung durch den Anbieter der Drittsoftware unterstützen, insbesondere etwaige Mängelrügen an diesen übermitteln.
- FastRocket stellt dem Auftraggeber / Kunden die Möglichkeit der Mangelanzeige per Mail oder telefonisch an den jeweiligen Projektleiter oder Geschäftsführer zur Verfügung, wodurch der Auftraggeber / Kunde die Mangelanzeige vornehmen muss und die in Punkt 18 ausgeführten Bereitschaftszeiten benennen muss.
- Bestimmungen für Werkverträge
- FastRocket zeigt die Fertigstellung von Werkleistungen gegenüber dem Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner an und wird diese zur Abnahme an den Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner übergeben. Zeigt FastRocket die Fertigstellung nicht an, so gilt anstelle des Zeitpunkts der Anzeige, der Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner billigerweise von der Fertigstellung der Leistungen hatte Kenntnis nehmen müssen / ausgehen dürfen.
- Erklärt der Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner spätestens 2 Wochen nach Übergabe bzw. Kenntnisnahme von der Fertigstellung eine ggf. erforderliche Abnahme nicht und hat er zwischenzeitlich auch keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner, die von FastRocket erbrachte Leistung produktiv nutzt, ohne gegenüber FastRocket zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt ist, sog. konkludente Abnahme.
- Hat eine (Werk-) Leistung mehrere, vom Auftraggeber / Kunden / Vertragspartner voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke getrennt abgenommen.
- Werden in einem Werkvertrag Teilwerke definiert, so kann FastRocket Teilwerke zur Abnahme bereitstellen. Bei späteren Abnahmen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den neuen Teilen korrekt zusammenwirken / funktionieren.
- Bestimmungen für Dienstverträge
- Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung von (zusätzlichen) IT – Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, auf dienstvertraglicher Basis iSd. §§ 611 ff. BGB.
- Erbringt FastRocket vertraglich vereinbarte Beratungs-/Dienstleistungen schuldet FastRocket nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis/einen bestimmten Erfolg. Die von FastRocket erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen bereiten lediglich die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers / Kunden / Vertragspartners vor.
- Der konkrete Inhalt und Umfang der von FastRocket zu erbringenden Dienstleitungen ergeben sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung / des geschlossenen Vertrages.
- FastRocket erbringt die Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Anwendung des bei Vertragsschluss aktuell anerkannten Stands der Technik sowie unter Beachtung der jeweils vereinbarten Anforderungen.
- FastRocket erbringt die Dienstleistungen durch entsprechend qualifizierter Mitarbeiter und/oder Dritte (Subunternehmer). Bei der Wahl der Personen, die FastRocket zur Leistungserbringung einsetzt, ist FastRocket frei.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Ort der Leistungserbringung der Sitz von FastRocket. FastRocket erbringt die Dienstleistungen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Eigentums- und Rechtevorbehalt
- FastRocket behält sich das Eigentum und die Rechte an vom Auftraggeber / Kunde / Vertragspartners erworbenen Leistungen / Software, App, Webentwicklung oder anderen vergleichbaren Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner hat Dritte auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte von FastRocket zu unterrichten.
- Der Auftraggeber / Kunde erklärt mit dem Abschluss des Vertrages, dass er sich verpflichtet, die Urheberrechte von FastRocket falls vorhanden zu beachten. Es ist dem Kunden/Auftraggeber/Vertragspartner nicht gestattet zur Sicherheit Pfandrechte zu bestellen und diese abzutreten.
- Vertragslaufzeiten, Bedingungen und Kündigung
- Das Recht gesonderter Vereinbarungen und Verträge bleibt durch die nachfolgenden Bedingungen unberührt.
- Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der Übernahme der vertraglichen Leistungen bzw. mit Vertragsschluss oder des im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.
- Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich.
- Das Vertragsverhältnis über zusätzliche Leistung ist für beide Vertragspartner jeweils mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung oder dem Auftraggeber / Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
- Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden auch die Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen.
- Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Auftraggeber / Kunden vereinbarten Vertragslaufzeit aus Gründen beendet, die FastRocket nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner verpflichtet, FastRocket einen sofort fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der bis zum Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Vertragslaufzeit noch ausstehenden Vergütung zu zahlen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn FastRocket einen höheren oder der Auftraggeber / Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
- Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner, die ihm nach diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt.
- Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, das Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
- Kundendatenklausel und Referenzen
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner ist damit einverstanden, dass FastRocket seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, speichert.
- Solche Informationen dürfen nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an FastRocket-Partner und verbundene Unternehmen nur zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Dienstleistungen).
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner ist damit einverstanden, während der Vertragslaufzeit durch FastRocket namentlich als Referenzkunde genannt zu werden und auf der Webseite www.fast-rocket.de mit Logo und Text aufgeführt zu werden. Für die Verwendung von Logos, Fallstudien oder Erfolgsgeschichten sowie für eine Wiedergabe von personenbezogenen Daten zur persönlichen Kontaktaufnahme durch Interessenten wird sich FastRocket vorher eine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers / Kunde / Vertragspartners einholen. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, auch per E-Mail, zulässig. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
- Vergütung, Preise und Zahlung
- Sofern in diesen AGB nicht gegenteiliges geregelt, gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
- Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand als Entgelt für den Zeitaufwand, soweit nichts anderes vereinbart ist. Danach ist eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Zeitaufwand wird in Einheiten von 30. Minuten bemessen. Jede begonnene halbe Stunde (30. Minuten) wird mit dem vollen Zeitaufwand berechnet.
- Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet.
- Materialkosten, Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden, sofern nicht in diesen AGB gereglt, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet.
- Die Vergütung kann im jeweiligen Vertrag geregelt. Die vereinbarte Vergütung/Preise gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungsumfang. Von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen abweichende Mehr- und/oder Sonderleistungen, wie bspw. Bereitschaftszeiten von Mitarbeitern an Samstagen und/oder Sonntagen, werden gesondert berechnet.
- Dienstleistungen werden nach erbrachter Leistung monatlich auf Basis von Tätigkeitsnachweisen abgerechnet.
- Die FastRocket GmbH ist berechtigt, Vorschüsse zu fordern und Zwischenrechnungen zu erstellen.
- Alle Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber / Kunden auf das benannte Konto von FastRocket zu bezahlen.
- Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
- FastRocket ist berechtigt, die Preise für wiederkehrende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei FastRocket zu erhöhen. FastRocket kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer soweit FastRocket diese verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 10 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den betroffenen Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sofern der Vertrag mehrere teilbare Leistungen beinhaltet, die auch unabhängig voneinander beauftragt werden können, und nur ein Vertragsteil von einem Erhöhungsverlangen von mehr als 10 % betroffen ist, gilt das Sonderkündigungsrecht nur für diesen Vertragsteil. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei FastRocket für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.
- Zur Zahlung verpflichtet ist der Auftraggeber / Kunde sowie gesamtschuldnerisch derjenige, der den Auftrag im fremden Namen, mündlich, schriftlich, unterschriftlich oder durch konkludentes Handeln erteilt. Für die Zahlungsmodalitäten gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
- Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, werden Reisekosten wie folgt berechnet:
- Flug (Economy); Bahn: 1. Klasse; Auto: 1,00€/km ab 94209 Regen; Gebühren; Taxi; Übernachtungen nach Aufwand.
- FastRocket ist berechtigt, Vorschüsse zu fordern und Zwischenrechnungen zu erstellen. Vorstehende Ausführungen geltend entsprechend.
- Besonderer Hinweis
Die vertraglich vereinbarte Leistung wird generell zu den übliche Geschäfts-/Arbeitszeiten von FastRocket erbracht. Die Sollzeit besteht von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr MEZ. Hiervon ausgenommen sind bundesweite Feiertage.
- Schlussbestimmungen
Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner kann nur mit von FastRocket anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bzw. mit Forderungen aufgrund von Mängeln aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner nur auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis stützen.
- Zahlungen des Auftraggebers / Kunde / Vertragspartners werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.
- Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FastRocket an Dritte abtreten.
- FastRocket kann Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) ausführen lassen. Entsprechende Verträge werden vereinbart und dem Auftraggeber / Kunden gegenüber kommuniziert.
- Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, erfolgen Erklärungen der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner an die im Vertrag angegebenen Adressdaten. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich die betreffende Adresse/Faxnummer/E-Mail zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber unterblieben ist.
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der schriftlichen Erklärung.
- Ist der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von FastRocket. Gleiches gilt für den Erfüllungsort, es sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
- Es gilt – auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden – das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Auftraggeber / Kunde / Vertragspartner und FastRocket verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine, ihre wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
Anschrift
FastRocket GmbH
Unterer Sand 9, 94209 Regen
vertreten durch den Geschäftsführer,
Herrn Pletl Matthias